
In Europa erlässt jedes Land spezifische Vorschriften für die Verwendung von Winterreifen, was es für Fahrer manchmal schwierig macht, die Regeln zu verstehen. Zeiträume mit besonderen Regelungen, minimale Profiltiefe, Zulassung von Ketten oder Spikereifen: Die Vorschriften variieren von Land zu Land. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann Geldbußen oder sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Ob Sie regelmäßig Grenzen überschreiten oder eine Reise durch Europa in der Wintersaison planen, das Verständnis der lokalen Winterreifen-Vorschriften ist unerlässlich, um sicher zu fahren. Entdecken Sie alles, was Sie über die Winterreifen-Vorschriften in Europa wissen müssen: Welche Zeiträume gelten? Welche Ausrüstung ist erlaubt oder verboten? Bereiten Sie Ihre Reisen mit unserer umfassenden Tabelle der europäischen Vorschriften sicher vor.
Land | Vorschrift | Zeitraum | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Belgien |
Nicht verpflichtend | - | In Belgien sind Winterreifen nicht verpflichtend, aber ihre Verwendung wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen dringend empfohlen. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen, obwohl 4 mm bevorzugt werden. Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung und einer Geschwindigkeitsklasse, die der maximalen Fahrzeuggeschwindigkeit entspricht oder diese übersteigt, können das ganze Jahr über verwendet werden. Reifen mit M+S-Kennzeichnung und einer niedrigeren Geschwindigkeitsklasse sind jedoch nur zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April erlaubt. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn sie die Straße nicht beschädigen, das heißt, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist. |
Dänemark |
Nicht verpflichtend | - | In Dänemark sind Winterreifen nicht verpflichtend, aber ihre Verwendung wird in der Wintersaison empfohlen. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 mm, obwohl 3 mm für mehr Sicherheit empfohlen werden. Spikereifen sind vom 1. November bis zum 15. April erlaubt, sofern sie an allen vier Rädern des Fahrzeugs montiert sind. |
Deutschland |
Pflicht bei winterlichen Bedingungen | Kein spezifischer Zeitraum | Seit Oktober 2024 werden nur Reifen mit dem 3PMSF-Symbol (Alpin-Symbol) als Winterreifen akzeptiert. Reifen mit der Kennzeichnung "M+S" ("mud + snow") sind nur erlaubt, wenn der Reifen auch das 3PMSF-Piktogramm trägt. Ganzjahresreifen müssen ebenfalls dieses Symbol tragen, um konform zu sein. Spikereifen sind verboten. |
Estland |
Pflicht | 1. Dezember bis 1. März | Die Mindestprofiltiefe für Reifen beträgt 3 mm. Spikereifen sind vom 15. Oktober bis zum 31. März erlaubt. |
Finnland |
Pflicht bei winterlichen Bedingungen | 1. Dezember bis 29. Februar | Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen beträgt die Mindestprofiltiefe für Reifen 3 mm. Spikereifen sind vom 1. November bis zum 31. März erlaubt und ihre Verwendung kann verlängert werden, wenn die Wetterbedingungen dies erfordern. |
Frankreich |
Bedingt verpflichtend | 1. November bis 31. März | In Frankreich müssen Fahrer, ob lokal oder aus dem Ausland, ihre Fahrzeuge in bestimmten Gemeinden mit Winterausrüstung ausstatten, die von Präfekten in 34 Départements (Mountain Law II) festgelegt wurden. Ab 2024 sind nur Reifen mit dem 3PMSF-Symbol (Alpin-Symbol) erlaubt, oder es müssen rutschhemmende Geräte wie Schneeketten oder Schneesocken im Fahrzeug mitgeführt werden. |
Griechenland |
Nicht verpflichtend | - | In Griechenland ist die Verwendung von Winterreifen nicht verpflichtend. Laut einem Ministerialdekret können die Behörden jedoch bei Bedarf verlangen, dass Fahrzeuge zwischen Oktober und April mit rutschhemmenden Geräten ausgestattet sind. Dazu können Winterreifen, Ganzjahresreifen, Schneeketten oder Schneesocken gehören. |
Irland |
Nicht verpflichtend | - | In Irland sind Winterreifen nicht verpflichtend. Schneeketten und Spikereifen sind nur erlaubt, wenn die Straße mit Schnee oder Eis bedeckt ist. |
Italien |
Bedingt verpflichtend | - | In Italien sind Winterreifen im Allgemeinen nicht verpflichtend. Wenn jedoch ein Schild mit dem Text "obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo" angezeigt wird, müssen Fahrzeuge mit Schneeketten oder Winterreifen ausgestattet sein. Im Aostatal und auf der Brennerautobahn in Südtirol (A22, Abschnitt Brenner - Affi) ist die Verwendung von Winterreifen vom 15. Oktober bis zum 15. April vorgeschrieben. |
Kroatien |
Pflicht | 15. November bis 15. April | In Kroatien müssen Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen mit vier Winterreifen (oder Ganzjahresreifen) oder alternativ mit vier Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgestattet sein. Zusätzlich müssen Schneeketten im Kofferraum mitgeführt werden. |
Lettland |
Pflicht | 1. Dezember bis 1. März | Seit 2024 sind in Lettland nur Reifen mit dem Alpin-Symbol (Berg mit Schneeflocke) oder speziell für Schnee und Eis entwickelte Reifen erlaubt. Reifen, die nur mit "M+S" gekennzeichnet sind, werden nicht mehr akzeptiert. Fahrer können Schnee- oder Universalreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm verwenden. Spikereifen sind vom 1. Mai bis zum 1. Oktober verboten. |
Litauen |
Pflicht | 10. November bis 1. April | Die Mindestprofiltiefe für Reifen beträgt 3 mm. Fahrer können Universalreifen verwenden. Motorräder müssen zwischen dem 1. Dezember und dem 1. März mit Winterreifen ausgestattet sein. Spikereifen sind vom 10. April bis zum 1. November verboten. |
Luxemburg |
Pflicht bei winterlichen Bedingungen | - | In Luxemburg gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von Winterreifen. Bei winterlichen Bedingungen müssen Fahrzeuge jedoch mit Winterreifen ausgestattet sein, was faktisch einer indirekten Verpflichtung gleichkommt. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge, unabhängig davon, ob sie in Luxemburg oder im Ausland zugelassen sind. |
Niederlande |
Nicht verpflichtend | - | In den Niederlanden sind Winterreifen nicht verpflichtend, und Spikereifen oder Schneeketten sind verboten. |
Österreich |
Pflicht bei winterlichen Bedingungen | 1. November bis 15. April | Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben. Nur Reifen mit der Kennzeichnung "M+S", "M.S." oder "M&S", begleitet vom 3PMSF-Alpin-Symbol (Berg mit Schneeflocke), werden als Winterreifen anerkannt. Ganzjahresreifen sind erlaubt, wenn sie das Alpin-Symbol tragen. Wenn keine Winterreifen montiert sind, können Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden, jedoch nur, wenn die Straße mit Schnee bedeckt ist. |
Polen |
Nicht verpflichtend | - | In Polen sind Winterreifen nicht verpflichtend, ihre Verwendung wird jedoch während der Winterzeit dringend empfohlen. Schneeketten sind auf verschneiten oder vereisten Straßen erlaubt und können in bestimmten, durch Schilder gekennzeichneten Zonen verpflichtend sein. Spikereifen hingegen sind verboten. |
Portugal |
Nicht verpflichtend | - | In Portugal sind Winterreifen nicht verpflichtend. Ebenso sind Schneeketten nicht verpflichtend, es sei denn, ihre Verwendung wird durch Straßenschilder ausdrücklich angezeigt. |
Rumänien |
Pflicht bei winterlichen Bedingungen | - | Winterreifen sind auf Straßen, die mit Schnee, Eis oder Frost bedeckt sind, verpflichtend und müssen an allen vier Rädern montiert sein. Sie müssen die M+S-Kennzeichnung tragen und eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen. Spikereifen sind unter diesen Bedingungen ebenfalls erlaubt. |
Schweden |
Pflicht | 1. Dezember bis 31. März | Seit dem 1. Dezember 2024 müssen Reifen das "Alpin"-Symbol (ein dreigipfliger Berg mit Schneeflocke) tragen. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3 mm. Spikereifen sind vom 1. Oktober bis zum 15. April erlaubt oder außerhalb dieses Zeitraums, wenn die Wetterbedingungen es erfordern. |
Schweiz |
Nicht verpflichtend | - | In der Schweiz liegt die Nutzung von Winterreifen in der individuellen Verantwortung, da keine gesetzliche Pflicht zur Verwendung im Winter besteht. Der Fahrer muss jedoch stets in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher zu kontrollieren, unabhängig von den Wetterbedingungen. Im Falle eines Unfalls aufgrund ungeeigneter Ausrüstung kann die Verantwortung des Fahrers geltend gemacht werden. Der Versicherer könnte die Entschädigung reduzieren oder den Fahrer wegen Fahrlässigkeit belangen. |
Slowakei |
Pflicht bei winterlichen Bedingungen | - | In der Slowakei sind Winterreifen unter normalen Bedingungen nicht verpflichtend. Bei verschneiten oder vereisten Straßen müssen Fahrzeuge jedoch mit Winterreifen ausgestattet sein, was faktisch einer indirekten Verpflichtung entspricht. Ab Oktober 2024 müssen Winter- und Ganzjahresreifen das Alpin-Symbol tragen, da M+S-Reifen ohne dieses Symbol während der Winterzeit nicht mehr akzeptiert werden. Die Mindestprofiltiefe für Reifen beträgt 3 mm. |
Slowenien |
Pflicht | 15. November bis 15. März | Außerhalb der gesetzlichen Periode müssen, falls die Wetterbedingungen es erfordern (Schnee, Eis usw.), Autos und Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen mit Winterreifen an allen vier Rädern ausgestattet sein oder Schneeketten im Kofferraum mitgeführt werden. Die Mindestprofiltiefe für Reifen beträgt 3 mm. Spikereifen sind verboten. |
Spanien |
Bedingt verpflichtend | - | In Spanien sind Winterreifen in bestimmten Gebieten, insbesondere in Bergregionen, verpflichtend, wenn entsprechende Schilder dies anzeigen. Spikereifen, die als Winterreifen gelten, sind ebenfalls erlaubt. |
Tschechien |
Pflicht bei winterlichen Bedingungen | 1. November bis 31. März | Winterreifen sind unter bestimmten Bedingungen verpflichtend. Zwischen dem 1. November und dem 31. März müssen Fahrzeuge mit Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgestattet sein, wenn die Wetterbedingungen dies erfordern oder wenn Straßen mit Schnee oder Eis bedeckt sind. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beträgt die erforderliche Mindestprofiltiefe 6 mm. Spikereifen sind verboten. |
Ungarn |
Nicht verpflichtend | - | In Ungarn sind Winterreifen nicht verpflichtend. Spikereifen sind nicht erlaubt. |
Vereinigtes |
Nicht verpflichtend | - | Im Vereinigten Königreich sind Winterreifen nicht verpflichtend, ihre Verwendung wird jedoch bei Temperaturen unter 7°C empfohlen. Schneeketten, Schneesocken oder Spikereifen sind nur auf verschneiten oder vereisten Straßen erlaubt. |
Ja, Ganzjahresreifen können für den Winter zugelassen sein. Dies hängt jedoch von den Markierungen auf dem Reifen ab. Damit ein Ganzjahresreifen als wintertauglich gilt, muss er das Symbol 3PMSF (Three Peak Mountain Snowflake) tragen, dargestellt durch einen Berg mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke. Dieses Symbol bestätigt, dass der Reifen spezielle Tests für die Haftung auf Schnee bestanden hat.
Einige Länder akzeptieren weiterhin Reifen mit der Kennzeichnung M+S als Winterreifen, aber diese Vorschriften ändern sich zunehmend zugunsten einer allgemeinen Verpflichtung zum 3PMSF-Symbol. Es ist daher wichtig, die Regeln des Landes zu überprüfen, in dem Sie fahren möchten, um sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen erfüllen.
Können Schneeketten/Schneesocken Winterreifen ersetzen?
Nein, Schneeketten oder Schneesocken können Winterreifen aus technischer und sicherheitstechnischer Sicht nicht vollständig ersetzen.
Winterreifen sind in allgemeinen winterlichen Bedingungen deutlich überlegen und bieten eine dauerhafte und vielseitige Lösung.
Schneeketten oder Schneesocken sind Notfallausrüstungen, die für spezielle Situationen geeignet sind (z. B. verschneite oder vereiste Straßen), ihr Einsatz ist jedoch in Bezug auf Komfort, Sicherheit und Haltbarkeit begrenzt.
Um einen Winterreifen zu erkennen, suchen Sie das Symbol 3PMSF (Berg mit Schneeflocke) an der Reifenflanke. Prüfen Sie außerdem das Vorhandensein von Lamellen und tiefen Rillen auf der Lauffläche. Diese Merkmale gewährleisten, dass der Reifen für maximale Sicherheit im Winter ausgelegt ist.
Kann ich das ganze Jahr über mit Winterreifen fahren?
Ja, es ist möglich, das ganze Jahr über mit Winterreifen zu fahren, aber es wird nicht empfohlen. Ihre weiche Gummimischung, die für Temperaturen unter 7°C optimiert ist, verschleißt bei hohen Straßentemperaturen von 40 bis 60°C im Sommer schnell.
Dies führt zu einem beschleunigten Verschleiß, einem erheblichen Verlust an Haftung, längeren Bremswegen und einem höheren Kraftstoffverbrauch.
Für den Einsatz außerhalb der Winterzeit sollten Sie Sommerreifen oder Ganzjahresreifen bevorzugen.